Pflegegrad für Ihr Kind: Wir begleiten Sie durch Antrag, Begutachtung und Widerspruch
Ein Kind kann einen Pflegegrad bekommen, wenn es deutlich mehr Hilfe braucht als gleichaltrige Kinder ohne Einschränkung. Nicht die Diagnose entscheidet, sondern dieser Unterschied im Alltag. Jenny Gerigk ist Pflegefachkraft und selbst Pflegeperson. Sie begleitet Eltern vom Antrag über die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (früher MDK) bis zum Bescheid: im Ruhrgebiet bei Ihnen zu Hause, deutschlandweit per Videogespräch.
Stand Oktober 2026 · Grundlage: Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes, §§ 14 und 15 SGB XI · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Sie erinnern, ermahnen, begleiten. Den ganzen Tag.
Ihr Kind kann es eigentlich. Es macht es nur, wenn Sie daneben stehen.
Morgens dauert das Anziehen eine halbe Stunde, weil jeder Schritt angesagt werden muss.
Nach der Schule bricht alles zusammen, was den ganzen Tag zusammengehalten wurde.
Abends sind Sie fertig. Und nachts geht es weiter.
Das ist kein Erziehungsproblem. Das ist Hilfebedarf, und er zählt bei der Begutachtung. Viele Eltern sehen ihn nicht als Pflege, weil sie ihn so selbstverständlich leisten. Wir helfen, ihn sichtbar zu machen.
Nicht die Diagnose zählt, sondern der Unterschied zu Gleichaltrigen
Bei Kindern fragt der Medizinische Dienst: Was kann ein gesundes Kind in diesem Alter allein, und wie viel Hilfe braucht Ihr Kind dafür? Gezählt wird nur, was über das Altersübliche hinausgeht. Ein Dreijähriger, der beim Anziehen Hilfe braucht, hat dadurch noch keinen Pflegebedarf. Ein Neunjähriger, der ohne Anleitung nicht angezogen aus dem Haus kommt, schon.
| Bereich | Was Gleichaltrige meist allein schaffen | Was Ihr Kind vielleicht braucht |
|---|---|---|
| Anziehen | Mit etwa 5 bis 6 Jahren ziehen sich die meisten Kinder weitgehend allein an. | Jeden Schritt ansagen, daneben stehen, zurückholen, wenn es abschweift. |
| Waschen und Zähneputzen | Schulkinder putzen meist selbstständig Zähne, Eltern kontrollieren nur noch. | Komplette Übernahme, weil Berührung oder Geschmack nicht ausgehalten wird. |
| Essen und Trinken | Ab dem Kindergartenalter essen Kinder in der Regel selbstständig. | Ständige Aufsicht, Mengen kontrollieren, an Trinken erinnern, Insulin abstimmen. |
| Schlafen | Ältere Kinder schlafen meist ohne lange Begleitung ein und durch. | Lange Einschlafbegleitung, mehrfaches nächtliches Aufstehen, Kontrollen in der Nacht. |
| Unterwegs | Schulkinder gehen bekannte Wege oft allein und kennen Gefahren im Straßenverkehr. | An die Hand nehmen, Weglaufen verhindern, jede Situation vorbereiten. |
| Gefühle und Übergänge | Gleichaltrige beruhigen sich nach Frust meist selbst wieder. | Meltdowns auffangen, Co-Regulation, Wechsel zwischen Tätigkeiten begleiten. |
Wie Kinder begutachtet werden: drei Altersstufen
Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche, die Module: Mobilität, Verständigung und Denken, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Wie sie bewertet werden, hängt vom Alter ab.
Babys und Frühchen
Bewertet werden vor allem Verhalten und psychische Problemlagen sowie der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen. Dazu kommen besondere Probleme bei der Nahrungsaufnahme. Die Kinder werden einen Pflegegrad höher eingestuft, als es die Punkte allein ergeben würden, und bleiben bis zum 18. Lebensmonat ohne neue Begutachtung in diesem Pflegegrad.
Vergleich mit Gleichaltrigen
Alle Module werden betrachtet. Bei Mobilität, Verständigung, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung zählt, wie weit Ihr Kind hinter der altersüblichen Selbständigkeit zurückliegt. Manche Tätigkeiten werden erst ab einem bestimmten Alter bewertet, weil auch gesunde Kleinkinder dabei Hilfe brauchen.
Bewertung wie bei Erwachsenen
Ab etwa 11 Jahren wird so bewertet wie bei Erwachsenen, weil Kinder in diesem Alter die meisten Alltagsdinge selbstständig können. Bis zum 18. Geburtstag nutzt der Medizinische Dienst trotzdem das Gutachten für Kinder und Jugendliche.
Wo sich Hilfebedarf bei Kindern versteckt
Oft klappt vieles nur, weil Mutter oder Vater im Hintergrund anleiten, erinnern und auffangen. Genau diese Hilfe zählt. Sie muss nur benannt werden.
Die Nacht
Wecken, beruhigen, Blutzucker kontrollieren, nach einem Anfall wachen, wieder ins Bett begleiten. Was nachts passiert, sieht beim Termin niemand.
Anleiten statt abnehmen
Beim Anziehen, Waschen und Essen jeden Schritt ansagen und dabeibleiben. Auch wenn Sie selbst keine Hand anlegen, ist das Hilfe.
Meltdown und Masking
Das Kind hält sich den ganzen Tag zusammen und bricht zu Hause zusammen. Begleiten, beruhigen, Co-Regulation: Das ist Hilfebedarf, auch wenn die Gutachterin ein ruhiges Kind erlebt.
Reize und Übergänge
Reizüberflutung im Supermarkt, Shutdown nach dem Kindergeburtstag, Streit bei jedem Wechsel von einer Tätigkeit zur nächsten. Übergänge vorzubereiten und zu begleiten kostet jeden Tag Zeit.
Planen und Steuern
Wenn exekutive Funktionen und Impulskontrolle nicht altersgerecht greifen, braucht Ihr Kind Hilfe beim Anfangen, Durchhalten und Aufhören. Im Hyperfokus vergisst es Essen, Trinken oder die Toilette.
Sinne und Selbstregulation
Bei sensorischer Überempfindlichkeit werden Kleidung, Zähneputzen oder Haarewaschen zum Kraftakt. Stimming hilft beim Regulieren. Aufpassen, schützen und Ruheinseln schaffen ist Ihre Hilfe.
Gefahren und Weglaufen
Kinder, die Gefahren nicht einschätzen können, brauchen Aufsicht im Straßenverkehr, am Wasser, am Herd. Weglaufen und Selbstgefährdung gehören ausdrücklich zur Begutachtung.
Therapie und Medizin
Insulin, Notfallmedikamente, Inhalieren, Übungen aus der Therapie zu Hause und das Zureden, wenn Ihr Kind eine Spritze oder ein Medikament nicht annehmen will.
Termine und Wege
Begleitung zu Ärzten, Frühförderung, Ergotherapie oder Logopädie, inklusive der Fahrzeit. Das summiert sich und wird beim Termin leicht vergessen.
Pflegegrad bei ADHS, Autismus, Diabetes Typ 1 und mehr
Mit diesen Anlässen kommen Eltern häufig zu uns. Ausführliche Ratgeber zu den einzelnen Diagnosen finden Sie kostenlos auf Cockpit-Pflege.de.
ADHS
Kinder mit ADHS brauchen oft bei vielen Alltagsschritten Anleitung, Erinnerung und Aufsicht: beim Anziehen, Essen, Waschen, bei Wegen und Übergängen. Das zählt als Hilfebedarf, wenn es deutlich über das hinausgeht, was Gleichaltrige brauchen.
Ratgeber ADHS auf Cockpit-Pflege.deAutismus
Reizüberflutung, Shutdowns, Rituale, starre Abläufe und die Begleitung bei Veränderungen kosten jeden Tag Zeit. Viele autistische Kinder maskieren in fremder Umgebung, deshalb ist eine gute Vorbereitung auf den Termin besonders wichtig.
Ratgeber Autismus auf Cockpit-Pflege.deDiabetes Typ 1
Blutzucker messen, Insulin geben, Essen und Trinken beaufsichtigen, nachts kontrollieren: Vieles davon kann bei der Begutachtung berücksichtigt werden, auch die Aufsicht beim Essen.
Ratgeber Diabetes Typ 1 auf Cockpit-Pflege.deEpilepsie
Aufsicht, Notfallmedikamente, Begleitung nach Anfällen und Vorsicht im Alltag, etwa beim Baden oder im Straßenverkehr, gehören zum Hilfebedarf.
Ratgeber Epilepsie auf Cockpit-Pflege.deDown-Syndrom
Hier zählt vor allem, wie viel Unterstützung Ihr Kind in Selbstversorgung, Mobilität und Alltag im Vergleich zu Gleichaltrigen braucht, und welche Therapien Sie begleiten.
Ratgeber Down-Syndrom auf Cockpit-Pflege.deEntwicklungsverzögerung
Auch ohne abschließende Diagnose kann ein Pflegegrad möglich sein, wenn Ihr Kind deutlich hinter Gleichaltrigen zurückliegt und dadurch mehr Hilfe braucht.
Ratgeber Entwicklungsverzögerung auf Cockpit-Pflege.deFrühchen und Babys
Bis 18 Monate gelten eigene Regeln: Bewertet werden vor allem Verhalten, medizinisch-pflegerische Anforderungen und Probleme bei der Nahrungsaufnahme. Die Einstufung liegt einen Pflegegrad höher.
Ratgeber Frühchen und Babys auf Cockpit-Pflege.deFASD
Kinder mit FASD brauchen häufig dauerhaft Struktur, Aufsicht und Schutz vor Gefahren, die sie selbst nicht einschätzen können. Genau diese Beaufsichtigung zählt.
Ratgeber FASD auf Cockpit-Pflege.deIhre Ansprechpartnerin: Jenny Gerigk
Jenny Gerigk, Pflegeberaterin bei Allpacare
Fachlicher Blick und eigene Erfahrung: Jenny ist examinierte Altenpflegerin mit Erfahrung in Psychiatrie und Demenz. Und sie ist selbst Pflegeperson. Anträge, Begutachtung und einen Alltag, der ohne ständige Unterstützung nicht funktioniert, kennt sie nicht nur aus der Beratung, sondern auch von der anderen Seite des Tisches.
Ihr Schwerpunkt bei Allpacare ist die Begutachtung von Kindern. Sie hört zu, fragt nach und übersetzt den Familienalltag in die Sprache der Begutachtung, ohne etwas zu beschönigen oder zu übertreiben.
- KennenlernenAm Telefon oder bei Ihnen zu Hause. Wir hören zu, wie Ihr Alltag wirklich aussieht.
- Bedarf erfassenWir gehen alle Lebensbereiche durch und zeigen Ihnen, wie Sie ein Pflegetagebuch für Ihr Kind führen, das der Gutachter nachvollziehen kann.
- Begutachtung vorbereitenWelche Unterlagen, welche Beispiele, wie Sie die schlechten Tage beschreiben. Im Ruhrgebiet sind wir auf Wunsch beim Termin dabei.
- Gutachten prüfenPasst das Gutachten zum Alltag Ihres Kindes? Wir prüfen es pflegefachlich, Modul für Modul.
- Stellungnahme bei WiderspruchFehlt Bedarf, schreiben wir eine pflegefachliche Stellungnahme, die Sie Ihrem Widerspruch beilegen. Das ist keine Rechtsberatung. Mehr zum Widerspruch
Was Eltern vor der Begutachtung wissen sollten
- Ihr Kind ist beim Termin dabei. Die Gutachterin beobachtet es oft beim Spielen oder im normalen Ablauf.
- Beschreiben Sie den normalen Alltag und die schlechten Tage, nicht die eine Stunde des Termins.
- Legen Sie Arztberichte, Therapieberichte, Berichte aus Kita oder Schule, den Medikamentenplan und Ihr Pflegetagebuch bereit.
- Was Sie vor Ihrem Kind nicht sagen möchten, können Sie auch ohne Ihr Kind im Raum ansprechen.
- Schreiben Sie direkt nach dem Termin auf, was gefragt wurde und was nicht zur Sprache kam. Dieses Gedächtnisprotokoll hilft, wenn das Gutachten später nicht passt.
Wenn der Bescheid nicht zum Alltag passt
Gerade bei Kindern fehlen im Gutachten oft Anleitung, Beaufsichtigung und die Nächte. Fordern Sie das Gutachten an, falls es nicht beiliegt, und achten Sie auf die Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung, in der Regel ein Monat.
Wir prüfen das Gutachten pflegefachlich und sagen Ihnen, wo aus unserer Sicht Bedarf fehlt. So begleiten wir im Widerspruch
Hat ein Pflegegrad für mein Kind Nachteile?
Viele Eltern haben Sorge vor einem Stempel. Die Pflegekasse gibt nichts an Schule, Kita oder Arbeitgeber weiter, Ihre Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ob Sie den Pflegegrad dort erwähnen, entscheiden Sie. Zur Wahrheit gehört auch: Die Begutachtung kostet Zeit und Kraft, und bei Kindern wird häufig nach einiger Zeit erneut begutachtet.
Was der Pflegegrad nicht abdeckt
Schulbegleitung, Integrationshilfe in der Kita oder Leistungen der Eingliederungshilfe laufen über andere Stellen und eigene Anträge. Der Pflegegrad ersetzt sie nicht, schließt sie aber auch nicht aus. Wir zeigen Ihnen, wer wofür zuständig ist.
Medicproof begutachtet
Ist Ihr Kind privat pflegeversichert, kommt die Gutachterin oder der Gutachter von Medicproof. Die Maßstäbe der Begutachtung sind dieselben, die Vorbereitung auch.
Pflegegeld für Ihr Kind
Bekommen Sie für Ihr Kind Pflegegeld, gilt auch für Sie der Beratungseinsatz nach § 37.3. Den machen wir im Ruhrgebiet bei Ihnen zu Hause. Mehr zum Beratungseinsatz
Mehr als ein Termin: Wir schauen auf die ganze Versorgung
Bei Kindern geht es fast nie nur um den Pflegegrad. Jenny schaut mit Ihnen auf das ganze Bild: Welche Hilfsmittel erleichtern den Alltag? Welche Therapien wie Ergotherapie, Logopädie oder Frühförderung kommen in Frage? Wie gelingt die Abstimmung mit Kinderarzt, Sozialpädiatrischem Zentrum, Kita und Schule? Und welche Entlastung steht Ihnen als Familie zu?
Wir leben die Pflegebegleitung von morgen schon heute.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause
Jenny kommt zu Ihnen nach Hause, lernt Ihr Kind kennen und bereitet Sie auf die Begutachtung vor.
Rückruf anfordern 0231 137 28 001Online, per Videogespräch
Per Videogespräch begleiten wir Eltern in ganz Deutschland bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und beim Prüfen des Gutachtens. Buchung über die Allpacare-Akademie.
Expertengespräch per Video ansehenWas Familien über uns sagen
5,0 Sterne aus über 100 Bewertungen in unserem Google-Unternehmensprofil.
„[…] Allpacare hat uns sehr gut auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereitet und verständlich erklärt, welche Einschränkungen im Alltag relevant sind. […]“
„Herr Globert hat meiner Mutter geholfen, einen neuen Antrag auf Pflegestufe zu stellen, nachdem dieser mehrmals durch die Kasse abgelehnt wurde. Erst durch professionelle Hilfestellung durch Herrn Globert wurde meiner Mutter endlich die Pflegestufe 2 zugesprochen. […]“
„[…] ich habe mich sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Mein Dank geht an Herrn Globert, der mit viel Feingefühl und Empathie an meiner Seite stand […]“
Bewertungen aus unserer Beratung allgemein. Auswahl echter Bewertungen aus unserem Google-Unternehmensprofil, teils gekürzt ([…]), Stand 19.10.2026. Wir prüfen nicht selbst, ob jede Bewertung von einer Kundin oder einem Kunden stammt. Alle Bewertungen auf Google ansehen
Kurz beantwortet
Ab welchem Alter kann ich einen Pflegegrad für mein Kind beantragen?
Ab der Geburt. Es gibt keine Altersgrenze nach unten. Für Babys bis 18 Monate gelten besondere Regeln bei der Einstufung.
Bekommt mein Kind mit ADHS überhaupt einen Pflegegrad?
Das kann sein. Die Diagnose allein entscheidet nicht. Entscheidend ist, ob Ihr Kind im Alltag deutlich mehr Hilfe, Anleitung und Beaufsichtigung braucht als gleichaltrige Kinder ohne Einschränkung. Bei vielen Kindern mit ADHS ist das der Fall, es muss nur vollständig beschrieben werden.
Mein Kind kann es eigentlich, macht es aber nur, wenn ich daneben stehe. Zählt das?
Ja. Anleiten, Erinnern, Beaufsichtigen und Motivieren ist Hilfe. Wenn Gleichaltrige etwas allein schaffen und Ihr Kind dafür Ihre Begleitung braucht, ist das Hilfebedarf, auch wenn Sie selbst keine Hand anlegen.
Kann ich den Pflegegrad beantragen, obwohl mein Kind noch keine Diagnose hat?
Ja. Die Begutachtung schaut auf den Hilfebedarf im Alltag, nicht auf eine bestimmte Diagnose. Arztberichte, Berichte von Therapeuten oder der Kita helfen trotzdem, den Bedarf nachvollziehbar zu machen. Warten Sie nicht unnötig, denn Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Wie wird ein Baby oder Frühchen begutachtet?
Bei Kindern bis 18 Monate werden nur bestimmte Bereiche bewertet, vor allem Verhalten und der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen. Dazu kommen besondere Probleme bei der Nahrungsaufnahme. Die Kinder werden einen Pflegegrad höher eingestuft, als es die Punkte allein ergeben würden.
Muss mein Kind bei der Begutachtung dabei sein?
Ja. Die Gutachterin oder der Gutachter möchte Ihr Kind sehen, oft beim Spielen oder im normalen Ablauf. Das Gespräch führen vor allem Sie als Eltern. Manches können Sie auch ohne Ihr Kind im Raum ansprechen, wenn es ihm sonst schadet oder es belastet.
Was, wenn sich mein Kind beim Gutachter von seiner besten Seite zeigt?
Das ist sehr häufig. Viele Kinder halten sich bei Fremden zusammen und brechen danach zu Hause ein. Beschreiben Sie deshalb den normalen Alltag und die schlechten Tage, nicht die Stunde des Termins. Ein Pflegetagebuch aus den Wochen davor hilft dabei sehr.
Zählt bei Diabetes Typ 1 die Aufsicht beim Essen und nachts?
Ja, sie kann zählen. Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2024 entschieden, dass die ständige Aufsicht über Essen und Trinken bei einem Kind mit Diabetes Typ 1 bei der Begutachtung berücksichtigt werden kann (B 3 P 9/23 R). Auch Blutzuckerkontrollen in der Nacht gehören zum Hilfebedarf. Wir ordnen das pflegefachlich für Ihr Kind ein.
Hat ein Pflegegrad Nachteile? Erfährt die Schule davon?
Schule, Kita oder Arbeitgeber erfahren von der Pflegekasse nichts. Ihre Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ob Sie den Pflegegrad dort erwähnen, entscheiden Sie selbst. Zu bedenken ist, dass die Begutachtung Zeit und Kraft kostet und bei Kindern später erneut begutachtet werden kann.
Wird mein Kind wieder begutachtet?
Das ist bei Kindern häufig, weil sich Entwicklung und Bedarf verändern. Die Pflegekasse kann eine Wiederholungsbegutachtung veranlassen. Wir behalten das mit Ihnen im Blick und bereiten Sie darauf vor.
Wir wohnen nicht im Ruhrgebiet. Wer hilft uns?
Wir. Per Videogespräch begleiten wir Familien in ganz Deutschland bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und beim Prüfen des Gutachtens. Termine buchen Sie über die Allpacare-Akademie.
Was kostet Ihre Begleitung?
Haben Sie bereits einen Pflegegrad, ist das erste persönliche Gespräch für Sie kostenlos. Alles Weitere besprechen wir offen mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.
Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen
Haben Sie bereits einen Pflegegrad, ist das erste persönliche Gespräch für Sie kostenlos. Alles Weitere besprechen wir offen mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.