Beratungseinsatz nach § 37.3 in Dortmund: Pflichtberatung bei Pflegegeld, bei Ihnen zu Hause
Wer Pflegegeld bekommt, muss mit Pflegegrad 2 bis 5 einmal im Halbjahr einen Beratungseinsatz nachweisen. Wir sind als Beratungsstelle anerkannt, kommen zu Ihnen nach Hause in Dortmund und im Ruhrgebiet und schicken den Nachweis an Ihre Pflegekasse. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse beziehungsweise private Pflegeversicherung.
Stand Oktober 2026 · Grundlage: § 37 Abs. 3, 6 und 7 SGB XI · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Wer muss zur Pflichtberatung, und wie oft?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Pflegegrade derselbe Rhythmus: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, weist einmal pro Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz nach.
Einmal im Halbjahr
Pflicht, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld bekommen. Ein Besuch zwischen Januar und Juni, einer zwischen Juli und Dezember.
Einmal im Halbjahr, auf Wunsch öfter
Pflicht einmal im Halbjahr. Zusätzlich können Sie einen Besuch pro Vierteljahr in Anspruch nehmen.
Keine Pflicht, aber Anspruch
Ein Besuch pro Halbjahr steht Ihnen trotzdem zu. Die Pflegekasse zahlt ihn, und er lohnt sich oft.
Maßgeblich ist die Frist im Schreiben Ihrer Pflegekasse. Wie Sie Ihren nächsten Termin selbst ausrechnen, zeigt der Fristen-Check auf unserer Startseite.
Was passiert beim Beratungsbesuch?
Viele haben vor dem Pflichttermin ein mulmiges Gefühl. Das ist unnötig: Wir sind weder Pflegekasse noch Medizinischer Dienst (früher MDK). Der Beratungseinsatz ist kein Kontrollbesuch, sondern ein Gespräch über Ihre Pflegesituation, das Ihnen nützen soll.
Wir schauen gemeinsam, wie die Pflege im Alltag läuft, wo es hakt und was entlasten könnte. Pflegende Angehörige bekommen praktische Tipps und Antworten auf ihre Fragen. Stellen wir fest, dass Ihnen eine praktische Anleitung fehlt, etwa beim Umsetzen oder im Umgang mit Demenz, kommen wir für eine Pflegeschulung zu Hause wieder.
- Sie melden sichTelefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Halten Sie das Schreiben der Pflegekasse bereit, falls Sie eines bekommen haben.
- Wir kommen zu IhnenZum vereinbarten Termin bei Ihnen zu Hause. Angehörige können gern dabei sein.
- Wir sprechen über Ihre PflegeVersorgung, Belastung, Hilfsmittel, Entlastung und die Frage, ob der Pflegegrad noch passt.
- Wir schicken den NachweisDen Nachweis über den Beratungseinsatz senden wir an Ihre Pflegekasse und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Was erfährt Ihre Pflegekasse?
Die Pflegekasse erfährt, dass der Beratungseinsatz stattgefunden hat. Weitere Erkenntnisse, etwa ein Hinweis auf ein sinnvolles Hilfsmittel oder eine Empfehlung zur Wohnraumanpassung, geben wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter.
Was Sie uns im Gespräch erzählen, bleibt bei uns. Sie entscheiden, was die Kasse wissen soll.
Termin verpasst oder zu spät: Was jetzt?
Wird der Beratungseinsatz nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und darf es im Wiederholungsfall ganz entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Meist schreibt die Kasse vorher und setzt eine Frist.
Haben Sie so ein Schreiben bekommen, melden Sie sich bitte gleich. Wir finden meist kurzfristig einen Termin. Maßgeblich ist immer die Frist im Schreiben Ihrer Pflegekasse.
Der erste Besuch ist immer persönlich
Der erste Beratungseinsatz findet bei Ihnen zu Hause statt. Danach kann auf Ihren Wunsch jeder zweite Besuch per Videogespräch stattfinden. Telefonisch ist der Beratungseinsatz nicht möglich. Weil der persönliche Besuch dazugehört, bieten wir den Beratungseinsatz nur im Ruhrgebiet an.
Gilt genauso für die private Pflegeversicherung
Auch wer privat pflegeversichert ist und Pflegegeld bekommt, muss den Beratungseinsatz nachweisen. Die Kosten trägt dann die private Pflegeversicherung. Wir besuchen Sie genauso und schicken den Nachweis an Ihr Versicherungsunternehmen.
Anerkannte Beratungsstelle statt Pflegedienst
Den Beratungseinsatz dürfen zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen und Pflegeberaterinnen und Pflegeberater durchführen. Allpacare ist als Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt. Wir sind unabhängig von Pflegekassen, Pflegediensten und Heimen und keine Einrichtung der Pflegekassen.
Was ändert die Pflegereform?
Laut Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz soll der Beratungseinsatz bis Ende 2028 bestehen bleiben und ab 2029 in einer neuen Pflegebegleitung aufgehen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die Reform verständlich erklärt auf Cockpit-Pflege.de
Mehr als ein Termin: Wir schauen auf die ganze Versorgung
Der Beratungseinsatz ist für uns kein Pflichttermin zum Abhaken. Wir nutzen die Zeit, um mit Ihnen auf die ganze Pflegesituation zu schauen: Passt der Pflegegrad noch? Fehlen Hilfsmittel? Welche Entlastung steht Ihnen zu und wird noch nicht genutzt? Wenn der Bedarf gestiegen ist, begleiten wir Sie auch bei einer Höherstufung oder einem Widerspruch.
Wir leben die Pflegebegleitung von morgen schon heute.
Beratungseinsatz in Dortmund und im Ruhrgebiet
Unser Büro ist in Dortmund-Huckarde, Huckarder Str. 348. In Dortmund kommen wir in alle Stadtbezirke, von Huckarde und Mengede über die Innenstadt, Eving und Scharnhorst bis Brackel, Aplerbeck, Hörde, Hombruch und Lütgendortmund.
Außerdem sind wir in diesen Städten unterwegs:
Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie an, oft passt es trotzdem.

Was Familien über uns sagen
5,0 Sterne aus über 100 Bewertungen in unserem Google-Unternehmensprofil.
„Sehr professionelle Hilfe rund um Pflegegrad und häusliche Pflege. Alle Fragen wurden geduldig und verständlich beantwortet. Top Beratung!“
„[…] ich habe mich sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Mein Dank geht an Herrn Globert, der mit viel Feingefühl und Empathie an meiner Seite stand […]“
„Eigentlich fehlte uns der Mut, bei der Krankenkasse eine Pflegestufe zu beantragen. Dann empfahl uns unsere Ärztin [Allpacare]. Dort bekamen wir eine tolle menschliche Unterstützung durch Herrn Globert […]“
Bewertungen zur Beratung allgemein, nicht nur zum Beratungseinsatz. Auswahl echter Bewertungen aus unserem Google-Unternehmensprofil, teils gekürzt ([…]), Stand 19.10.2026. Wir prüfen nicht selbst, ob jede Bewertung von einer Kundin oder einem Kunden stammt. Alle Bewertungen auf Google ansehen
Kurz beantwortet
Wie oft muss ich mit Pflegegrad 2 zur Pflegeberatung?
Wer mit Pflegegrad 2 ausschließlich Pflegegeld bekommt, muss einmal im Halbjahr einen Beratungseinsatz nachweisen, also einmal von Januar bis Juni und einmal von Juli bis Dezember. Das gilt seit Januar 2026 genauso für Pflegegrad 3, 4 und 5.
Ist die Pflichtberatung bei Pflegegeld wirklich Pflicht?
Ja, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 bis 5 haben. Der Nachweis ist die Voraussetzung dafür, dass das Pflegegeld in voller Höhe weiter gezahlt wird.
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch verpasse?
Wird der Beratungseinsatz nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und darf es im Wiederholungsfall ganz entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Meist erinnert die Kasse vorher schriftlich. Melden Sie sich in diesem Fall schnell bei uns, wir finden meist kurzfristig einen Termin.
Wer darf den Beratungseinsatz nach 37.3 machen?
Zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz sowie Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Allpacare ist als Beratungsstelle anerkannt. Sie brauchen dafür also keinen Pflegedienst.
Kostet der Beratungsbesuch etwas?
Nein. Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt Ihre Pflegekasse beziehungsweise Ihre private Pflegeversicherung. Wir rechnen direkt mit ihr ab.
Kann die Pflegeberatung auch telefonisch oder per Video stattfinden?
Telefonisch nicht. Der erste Beratungseinsatz findet immer persönlich bei Ihnen zu Hause statt. Danach kann auf Ihren Wunsch jeder zweite Besuch per Videogespräch stattfinden. Deshalb bieten wir den Beratungseinsatz nur im Ruhrgebiet an.
Muss die pflegebedürftige Person dabei sein?
Ja. Der Beratungseinsatz findet dort statt, wo die pflegebedürftige Person lebt, und es geht um ihre Versorgung. Pflegende Angehörige sind ausdrücklich willkommen, oft sind gerade ihre Fragen die wichtigsten.
Muss ich das Formular für den Nachweis selbst ausfüllen?
Nein. Den Nachweis über den Beratungseinsatz füllen wir aus und schicken ihn an Ihre Pflegekasse.
Muss ich bei Kombinationsleistung einen Beratungsbesuch machen?
In der Regel nicht. Die Pflicht gilt, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Einen Besuch pro Halbjahr können Sie trotzdem in Anspruch nehmen, die Pflegekasse zahlt ihn. Wer den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI regelmäßig nutzt, kann wieder zum Nachweis verpflichtet sein.
Kommen Sie auch nach Bochum, Herne oder Castrop-Rauxel?
Ja. Unser Büro ist in Dortmund-Huckarde. Hausbesuche machen wir in Dortmund, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Essen, Witten, Herdecke, Wetter (Ruhr), Hattingen, Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Marl, Lünen und Mülheim an der Ruhr. Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie an, oft passt es trotzdem.
Gibt es den Beratungseinsatz nach der Pflegereform noch?
Laut Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz soll der Beratungseinsatz bis Ende 2028 bestehen bleiben. Ab 2029 soll er in einer neuen Pflegebegleitung aufgehen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Ausführlich erklärt auf Cockpit-Pflege.de.
Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen
Haben Sie bereits einen Pflegegrad, ist das erste persönliche Gespräch für Sie kostenlos. Alles Weitere besprechen wir offen mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.